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Benutzungsordnung der Freizeitanlage


Die Anlage und deren Einrichtungen werden von der Stadt Giengen und der Projektgruppe Schwäbischer Albverein Burgberg und Dorfgemeinschaft Burgberg e.V.” gepflegt und beaufsichtigt. Die Stadt Giengen, sowie die Vertreter beider Gruppierungen, sind berechtigt, das Hausrecht auf der Anlage auszuüben

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